Neustrukturierung der Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung
Ab dem Schuljahr 2025/2026 gelten im Rahmen der Pilotierung in den Bezirksregierungen Arnsberg und Münster veränderte Abläufe für das Feststellungsverfahren gemäß §§ 10-14 und § 17 AO-SF.
Aus diesem Grund wurden die Formulare und Vordrucke für die Verfahren auf schule-mk.de gelöscht.
Informationen zur Antragsstellung und Ablauf eines Verfahrens erhalten Sie auf der Internetseite des Schulministeriums NRW:
https://www.schulministerium.nrw/ausbildungsordnung-sonderpaedagogische-foerderung-ao-sf
Informationen zum Büro der Expertisestelle der Bezirksregierung Arnsberg erhalten Sie hier:
https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/unterricht/buero-expertisestelle
Bitte nutzen Sie keine alten Formulare und Vordrucke um neue Verfahren zu beantragen!
Sollten Sie mit der Durchführung eines Verfahrens beauftragt sein, dass bereits im Schuljahr 2024/2025 beantragt wurde, nutzen Sie bitte die Ihnen bekannten “alten” Formulare und die Gutachtenvorlage des MK. Hierzu melden Sie sich bitte wie gewohnt an und nutzen den Link im linken Menü.