Das Ziel aller Schulen des Märkischen Kreises ist es, ein jeweils sicherer Ort zu sein, an dem Schülerinnen und Schüler ihre Persönlichkeiten und Fähigkeiten individuell und bestmöglich entfalten können.
Um dies gewährleisten zu können, gilt es, jede einzelne Schülerin und jeden einzelnen Schüler vor jeglichen Formen von Vernachlässigung, Gewalt und Übergriffen zu schützen.
Insofern hat der Arbeitskreis “Schutzkonzept MK” in Kooperation mit der unteren Schulaufsicht eine Rahmenkonzeption für ein hier speziell für Grundschulen MK -weites Schutzkonzept entwickelt.
In dieser Rahmenkonzeption werden grundlegende Aussagen getroffen und es sind zwingend erforderliche Inhalte eingebunden, die sich nach den Vorgaben der “Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt” richten. Sie dienen der Orientierung, sollen Schulen bei den ersten Schritten zur Erstellung eines schulinternen Schutzkonzeptes helfen und sie ein Stück weit bei der Konzeptionsarbeit entlasten.
Dementsprechend muss dennoch jede Schule mit Blick auf die jeweiligen Rahmenbedingungen für sich genau schauen und reflektieren, wie konkret der Schutz vor Ort umgesetzt werden kann.
Die Rahmenkonzeption sowie die schulinternen Überlegungen stehen also in einem unmittelbaren Zusammenhang und bedingen sich gegenseitig.
Unterstützung erhalten die Schulen durch die Schulpsychologische Beratungsstelle.
Es ist unbedingt ratsam, dass kleine Teilkollegien möglichst zeitnah an deren Fortbildungsmaßnahme teilnehmen.
Das Schutzkonzept einer Schule sollte allen am Schulleben beteiligten Personen zugänglich sein. Ferner ist es zielführend, das Konzept regelmäßig bzw. auch anlassbezogen zu evaluieren und Zuständigkeiten für die Evaluation festzulegen.
Der Arbeitskreis „Schutzkonzept MK“ überprüft alle zwei Jahre deren Aktualität und fügt ggf. notwendig gewordene Inhalte ein. Anlassbezogene inhaltliche Notwendigkeiten werden zeitnah eingearbeitet.
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Download der Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Jugendamt