Die Verantwortung für das Vorliegen einer Dienstreisegenehmigung liegt bei den Lehrkräften. Ohne Dienstreisegenehmigung dürfen keine Reisen stattfinden!
Für alle Dienstreisen ins nicht an NRW angrenzende Ausland verwenden Sie nachfolgendes Formular.
Damit die Reisegenehmigung rechtzeitig erteilt werden kann zu bedenken sind Bearbeitungs- und Rücklaufzeiten (Schulleitung – Schulaufsicht MK – Bezirksregierung – Schule) sollten die Unterlagen spätestens 14 Tage vor Reiseantritt bei der Bezirksregierung vorliegen. D. h. die Unterlagen sollten mindestens drei Wochen vor dem geplanten Reiseantritt im Schulamt vorliegen. Die Anträge müssen in zweifacher Ausfertigung vorbereitet werden.
Schritt 1: Lehrkraft füllt das Formular (doppelt) aus und legt es der Schulleitung zur Prüfung vor.
Schritt 2: Die Lehrkraft übersendet den Antrag zum Sichtvermerk an das Schulamt, z. Hd. Fr. Scheidtweiler.
Schritt 3: Die Unterlagen werden an durch das Inklusionsteam an die Bezierksregierung weitergeleitet.