Aktualisierte Fristen 24/25

Bitte beachten Sie folgende Fristen:

Fristen
Anträge sind einzureichen bis spätestens:
Entscheidungen nach der AO-SF


15.10.24Alle Neuanträge für ein AOSF (außer Lernanfänger)

– Für Schülerinnen und Schüler in der Klasse 4 nur in begründeten Ausnahmefällen

alle Entscheidungen für Schülerinnen und Schüler in der Klasse 4

Nach der Frist eingereichte Anträge werden in der Regel erst im
folgenden Schuljahr bearbeitet.
Regelförderort bleibt dann die Grund- bzw. Hauptschule
31.10.24– Abgabe der Beratungsprotokolle zur Dokumentation des
Elternwunsches/Elterngesprächs in Klasse 4 im Übergang in Klasse 5
31.01.25Neuanträge AOSF für Lernanfänger
Unterlagen der schulärztlichen Eingangsuntersuchung bei
Schulanfängern können ggf. nachgereicht werden
15.04.25 alle weiteren Entscheidungen nach der AO-SF
(Wechsel des Förderortes auf Antrag der Klassenkonferenz, bzw. der Eltern, Wechsel/Hinzunahme eines Förderschwerpunktes, Beendigung
des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs)
Die Fristen können hier auch als PDF herunterladen.