Auskunft gibt Frau Grote
Tel. 02351 / 966-6583
ulrike.grote@maerkischer-kreis.de
Vor der Beauftragung von Dolmetscher- oder Übersetzerleistungen für AO-SF Abschlussgespräche sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten:
- Dolmetscher-oder Übersetzerleistungen können nur Eltern in einem Zeitraum von 5 Jahren nach der Zuwanderung nach Deutschland in Anspruch nehmen.
- Unter Beachtung des Sparsamkeitsgebotes sind in Verfahren, die auf Elternantrag eingeleitet wurden, an erster Stelle geeignete Vertrauenspersonen der Eltern für kostenlose Dolmetscher-oder Übersetzerleistungen heranzuziehen/zuzulassen.
- Danach sollen vorrangig Lehrkräfte im Landesdienst für diese Tätigkeiten eingesetzt werden, die eine Nebentätigkeit anzeigen müssen. Es stehen ausschließlich HSU-Lehrkräfte als Übersetzer für folgende Sprachen zur Verfügung: Arabisch, Polnisch, Russisch, Ukrainisch und Türkisch.
Alternativ können Sie einen Sprachübersetzer (Vasco Translator V4) mit über 100 Sprachen verwenden. Dieses Gerät kann auch in AO-SF Abschlussgesprächen verwendet werden. Ein Gerät befindet sich im Medienzentrum in Altena (Tel. 02352- 966 7526) und kann dort für alle schulischen Zwecke zum Testen ausgeliehen werden.