AOSF-Verfahren

Durch die Neustrukturierung der Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung ist gerade viel in Bewegung. Wir versuchen die Informationen möglichst aktuell zu halten, um Ihnen die Umstellung des Verfahrens zu erleichtern.

Ab dem Schuljahr 2025/2026 gelten im Rahmen der Pilotierung in den Bezirksregierungen Arnsberg und Münster veränderte Abläufe für das Feststellungsverfahren gemäß §§ 10-14 und § 17 AO-SF.

Aus diesem Grund wurden die Formulare und Vordrucke für den Antrag auf ein Verfahren auf schule-mk.de gelöscht.

Bearbeiten Sie ein Verfahren, das noch im Schuljahr 2024/2025 eröffnet wurde, gehen Sie bitte wie gewohnt vor und nutzen die alten Formulare.

Sie möchten jetzt einen neuen Antrag stellen? Dann nutzen Sie bitte das neu strukturierte Verfahren.