Worum geht es?
Die Gründe für Schulabsentismus können vielfältig sein
(siehe auch Ergänzung zum „Schulabsentismus aus Sicht der Schulpsychologie” weiter unten).
Die Rückkehr in den Unterricht und ggf. weitere Hilfestellungen müssen zeitnah angestrebt werden.
Sämtliche Handlungsabläufe basieren auf folgenden gesetzlichen Grundlagen:
§ 41 SchulG NRW – Verantwortung für die Einhaltung der Schulpflicht
(1) Die Eltern melden ihr schulpflichtiges Kind bei der Schule an und ab. Sie sind dafür verantwortlich, dass es am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt, und statten es angemessen aus.
(3) Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter sind verpflichtet, Schulpflichtige, die ihre Schulpflicht nicht erfüllen, zum regelmäßigen Schulbesuch anzuhalten und auf die Eltern sowie auf die für die Berufserziehung Mitverantwortlichen einzuwirken.
Ausnahmen von der Schulpflicht: §§ 40, 43 Abs. 2 und 4 SchulG NRW
Quelle: Schulgesetz NRW
Was nehme ich wahr? Was macht mir Sorgen?
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BEOBACHTUNGEN IM SCHULISCHEN BZW. LEISTUNGSBEREICH DER SCHÜLERIN ODER DES SCHÜLERS
- Treten zunehmend unentschuldigte Fehlzeiten auf?
- Treten Fehlzeiten insbesondere in einzelnen Randstunden oder bestimmten Fächern auf?
- Gibt es wiederholt Fehlzeiten bei Klassenarbeiten oder Klausuren?
- Lassen sich wiederholt fehlende Hausaufgaben und/oder fehlende Ausstattung beobachten?
- Werden Arbeitsanweisungen nicht befolgt?
- Neigt die Schülerin oder der Schüler vermehrt dazu, Unruhe zu verbreiten oder den zu Unterricht zu stören?
- Ist abgelenktes Verhalten, Desinteresse an Schule bzw. Schulverdrossenheit zu beobachten?
- Lassen sich geringe Motivation oder gar Gleichgültigkeit beobachten?
- Sind Anzeichen von Überforderung oder Unterforderung erkennbar?
- Sieht die Schülerin oder der Schüler subjektiv keinen Sinn und keine Chance mehr, am Schulalltag teilzunehmen?
BEOBACHTUNGEN IM KONTAKT- UND SOZIALVERHALTEN DER SCHÜLERIN ODER DES SCHÜLERS
- Gibt es Konflikte mit Lehrkräften oder Mitschülerinnen und Mitschülern?
- Befindet sich die Schülerin oder der Schüler in einer Außenseiterrolle, einer Position sozialer Isolation und/oder liegt ein Fall von Mobbing vor?
- Ist die Zugehörigkeit zu einer auffälligen oder delinquenten Szene, Peer-Group oder Randgruppe bekannt?
- Kann der Umgang mit verhaltensauffälligen Schülerinnen oder Schülern der Schule festgestellt werden?
- Liegen Hinweise auf unangemessene Einbindung in den elterlichen Haushalt vor?
- Lassen sich Erziehungsprobleme (z. B. fehlende Grenzen, überforderte Eltern, fehlende Vorbildfunktion) beobachten?
- Sind Krisen in der Familie (Scheidung, Tod eines Angehörigen) bekannt?
Was nehme ich wahr? – Was beruhigt mich?
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- Welche persönlichen und familiären Stärken, Kompetenzen und Ressourcen nehme ich wahr?
- Inwieweit können die familiäre Situation, das häusliche Umfeld, weitere wichtige Bezugspersonen (z. B. Großeltern) und/oder die Nachbarschaft zur Linderung oder Behebung der wiederholten Unterrichtsversäumnisse beitragen?
- In welcher Form kann der Freundeskreis unterstützend mit einbezogen werden?
- Welche externen Einrichtungen/Anlaufstellen (z. B. Schulpsychologische Beratungsstelle, Jugendamt, etc.) können unterstützen?
- Welche persönlichen Interessen und/oder Formen der Freizeit-gestaltung (z. B. Jugendzentrum, Mitgliedschaft in einem Verein) können sich gewinnbringend auf die Situation auswirken?
Was kann ich tun?
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FÜR DIE SCHÜLERIN ODER DEN SCHÜLER UND/ODER DIE FAMILIE
- (Frühe) Warnsignale wahrnehmen und Ernst nehmen
- Situation analysieren, Ursachenforschung betreiben (siehe hier auch Infobox „Schulabsentismus aus Sicht der Schulpsychologie“; Verfahrensabläufe Bezirksregierung Arnsberg)
- Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung (siehe auch Kap. 06 „Kindeswohlgefährdung“) umgehend Kontakt mit Jugendamt aufnehmen
- Fortlaufende Kommunikation sicherstellen, transparent gegenüber der Schülerin oder dem Schüler und/oder den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten handeln und Vorgehen dokumentieren
- Pädagogische Möglichkeiten der Einwirkung: die beteiligten Personen informieren; durch Gespräche, Telefonate, Schreiben, Vereinbarungen den Austausch suchen
- Erzieherische Möglichkeiten der Einwirkung: vor Konsequenzen warnen; Nacharbeiten sicherstellen; die Eltern mit einbinden und in die Verantwortung nehmen
FÜR MICH ALS LEHRKRAFT
- Abwesenheiten genau dokumentieren
- (Klassen-)Leitungen, Schulleitung, Schulsozialarbeit, Betreuungskräfte frühzeitig einbinden
- Ordnungsmaßnahmen: schulinterne Maßnahmen (§ 53 Abs. 3 SchulG NRW) einleiten; zwangsweise Zuführung, Bußgeld (Sanktionierung) oder Zwangsgeld (Beugemittel) beantragen
Wer hilft weiter?
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SCHULINTERN
- Beratungslehrkräfte
- Schulsozialarbeit
- Schulleitung
- Elternpflegschaft
EXTERN
- Schulpsychologische Beratungsstelle
- Schulaufsicht
- Familien- und Erziehungsberatung
- Jugendamt für weiterführende Hilfsangebote
(Allgemeine und Regionale Soziale Dienste) - Ordnungsamt
- Polizei
Infotafel “Jugendamt”
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- Anspruch auf Beratung zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung durch insoweit erfahrene Fachkraft
- Beteiligung des Jugendamts grundsätzlich abhängig von Kooperationsbereitschaft der Eltern
- Schule beteiligt bei fehlender Kooperationsbereitschaft trotzdem das Jugendamt, wenn sie dessen Hilfe dennoch für notwendig hält und die Eltern vorab informiert hat
- Eltern sind auch über jeden weiteren Schritt in Bezug auf die Beteiligung des Jugendamts zu informieren
- Schule wirbt ggf. frühzeitig für Angebote und Hilfen des Jugendamts
- Jugendamt ist nicht als Druckmittel zu verwenden!
- Je jünger die betroffenen Kinder, desto früher Einbeziehung des Jugendamts
- Aufbau von Kooperationsstrukturen mit dem Jugendamt ist sinnvoll (Helferkonferenzen, Sprechstunden für Lehrkräfte, anonyme Beratungen, …)
- Verfahren siehe Ablaufdiagramm (siehe Schnittstelle Schule/Jugendamt/Ordnungsamt/Schulamt)
Sicht der Schulpsychologie auf das Thema Schulabsentismus
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Schulabsentismus ist ein an Schulen weit verbreitetes Phänomen, das im Zuge der Corona-Pandemie und den Schulschließungen noch an Bedeutung gewinnen könnte. Gerade deswegen ist es besonders wichtig, die Gründe für das Fernbleiben zu untersuchen, um jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu eröffnen, eine gelingende Schullaufbahn für sich zu ermöglichen und somit später erfolgreich in das Berufsleben starten zu können.
Da Verweigerung am Unterricht teilzunehmen unzählige unterschiedliche Gründe haben kann, gibt es keine pauschal richtige Antwort auf die Frage, wie mit diesem Phänomen umzugehen ist.
Nicht selten wird der Fokus auf das „Schwänzen“ gelegt, dem eine generelle Schulunlust zugrunde liegen kann. Neben der klassischen Schulunlust gibt es aber zahlreiche weitere Formen des Fernbleibens, die den Beteiligten oftmals gar nicht bekannt sind und denen deutlich andere Ursachen als die reine „Unlust“ zugrunde liegen.
- Häufig liegen die Beweggründe innerhalb der Schule oder dem Miteinander
im Klassenverband (z.B. nicht erkannte Teilleistungsschwächen, Leistungsdruck und auch Mobbing können zu Schulangst führen; Fernbleiben von der Schule erscheint der einzig gangbare Weg). - In Phasen des Umbruchs, des Wechsels oder in Folge von Verlust tendieren Kinder und junge Heranwachsende dazu eine derart intensive Trennungsangst (Schulphobie) entwickeln, die einen unbelasteten Schulbesuch unmöglich werden lässt.
- Auch familieninterne Konflikte, finanzielle Nöte oder die Betreuung jüngerer Geschwister können den Schulbesuch negativ beeinflussen.
Die genannten Gründe geben nur ansatzweise das weite Feld des Schulabsentismus wieder, so dass es einer genauen Untersuchung der Ursachen und deren Behebung bedarf.
Formulare & Vordrucke
Kontakte & weitere Angebote
- Kontakte, Ansprechpartner & Zuständigkeiten
- Unterstützungsmaßnahmen seitens der Schulpsychologie
- Folien zur Lehrerkompetenz „Schulabsentismus“
- Bezirksregierung Arnsberg – Weitere Formulare und Vordrucke
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