Gespräche mit Eltern mit geringen Deutschkenntnissen

In zahlreichen Situationen im Schulalltag kann es erforderlich sein, dass Gespräche mit Eltern, die nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, durch übersetzende Personen unterstützt werden. Dies können beispielsweise Elternsprechtage, sonstige Elternberatungen oder Gespräche im Rahmen eines Verfahrens nach AO-SF sein.

Für unterschiedliche Gesprächssituationen und -anlässe stehen unterschiedliche Angebote zur Verfügung.

  • Sprachmittler*innen aus dem Laien-Sprach-Mittlungspool (ehrenamtliche Laien-Dolmetschung). Die Vermittlung wird über die Kolleginnen und Kollegen aus dem Fachdienst 56 –Bildung und Integration organisiert. Die ehrenamtlichen Sprachmittlerinnen sind keine vereidigten Dolmetscherinnen, weshalb eine Übersetzung bei rechtsverbindlichen Anlässen (z. B. Abschlussgespräch im Verfahren nach AO-SF) ausgeschlossen ist. Alle weiteren Gespräche im Zuge des Verfahrens können jedoch auf diesem Wege begleitet werden.
  • Für Gespräche, die Rechtssicherheit bedürfen, kann auf die Dolmetscherangebote des Schulamts zurückgegriffen werden. Das Angebot besteht bisher für Grundschulen und Förderschulen.

Hinweise aus dem Schulamt vom November 2022

Im Bereich Dolmetscher-/Übersetzertätigkeit haben sich abweichend vom bisherigen Verfahren wesentliche Änderungen ergeben.

Vor bzw. bei der Beauftragung von Dolmetscher- und Übersetzerleistungen sind nach Erlasslage zukünftig folgende Rahmenbedingungen zu beachten:

  • Dolmetscher-oder Übersetzerleistungen können nur Eltern in einem Zeitraum von 5 Jahren nach der Zuwanderung nach Deutschland in Anspruch nehmen.
  • Unter Beachtung des Sparsamkeitsgebotes sind in Verfahren, die auf Elternantrag eingeleitet wurden, an erster Stelle geeignete Vertrauenspersonen der Eltern für kostenlose Dolmetscher-oder Übersetzerleistungen heranzuziehen/zuzulassen.
  • Danach sollen vorrangig Lehrkräfte im Landesdienst für diese Tätigkeiten eingesetzt werden. Die Übersetzertätigkeit wird zukünftig in Form einer Nebentätigkeit vergütet, die von den jeweiligen Lehrkräften anzumelden ist. Es ist nach Möglichkeit zu vermeiden, dass diese Lehrkräfte an ihrer Stammschule für Übersetzungstätigkeiten eingesetzt werden.

Bedarf an Lehrkräften aus der Primarstufe, die in ihrer Herkunftssprache übersetzen möchten, besteht in den Sprachen Bulgarisch, Dari/Farsi, Rumänisch und Ukrainisch. Sollten entsprechende Lehrkräfte an Ihrer Grundschule tätig sein, bitte ich diese auf die Möglichkeit einer Nebentätigkeit als Übersetzer/in hinzuweisen.