Bitte beachten Sie folgende Fristen:
Fristen Anträge sind einzureichen bis spätestens: | Entscheidungen nach der AO-SF |
15.10.24 | – Alle Neuanträge für ein AOSF (außer Lernanfänger) – Für Schülerinnen und Schüler in der Klasse 4 nur in begründeten Ausnahmefällen – alle Entscheidungen für Schülerinnen und Schüler in der Klasse 4 Nach der Frist eingereichte Anträge werden in der Regel erst im folgenden Schuljahr bearbeitet. Regelförderort bleibt dann die Grund- bzw. Hauptschule |
31.10.24 | – Abgabe der Beratungsprotokolle zur Dokumentation des Elternwunsches/Elterngesprächs in Klasse 4 im Übergang in Klasse 5 |
31.01.25 | – Neuanträge AOSF für Lernanfänger Unterlagen der schulärztlichen Eingangsuntersuchung bei Schulanfängern können ggf. nachgereicht werden |
15.04.25 | – alle weiteren Entscheidungen nach der AO-SF (Wechsel des Förderortes auf Antrag der Klassenkonferenz, bzw. der Eltern, Wechsel/Hinzunahme eines Förderschwerpunktes, Beendigung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs) |